Frage an Gregor Gysi von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
"In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich"
heißt es in Artikel 59 der hessischen Verfassung.
SPD, Grüne und Linke haben aus diesem Grund gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen geklagt und verloren.
Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, Artikel 59 beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums.
Nun frage ich Sie, was ist Deutschland als RECHTSSTAAT noch wert, wenn eindeutig formulierte Gesetze durch Verfassungsorgane in ihr Gegenteil verkehrt werden können?????
Und wenn dieses Urteil rechtmäßig sein sollte, wie hätten dann die Urheber der Verfassung, den entsprechenden Paragraphen formulieren müssen, damit er EINDEUTIG ist???
Mit freundlichen Grüßen
Rico Haaske
Sehr geehrter Herr Haaske,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8.7.
Die Entscheidung ist mir ebenso unverständlich wie Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi