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Gregor Gysi
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Frage von Ina D. •

Frage an Gregor Gysi von Ina D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

vielen Dank erst einmal für die Antwort auf meine letzte Frage, ich schätze es sehr hoch ein, das Sie sich persönlich noch die Zeit nehmen, die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen, danke dafür.
Nun zu meinem heutigen Anliegen

Unsere Bundeskanzlerin hat einen Eid geschworen, wieso darf es sich diese Frau anmaßen, öffentlich in der FAZ Lügen zu verbreiten, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Muss es diese Lügen geben, weil die CDU und andere Parteien sonst Angst haben müssten, das die Linke zu stark wird ( was ich persönlich sehr begrüßen würde.

Hier ein kurzer Auszug aus dem Interwiev

FAZ: Aus der SPD kommt auch die Forderung, Unternehmen sollten Sozialtarife beim Strom einführen. Eine gute Idee?

Merkel: Allen Empfängern von Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind damit nicht von den Preissteigerungen betroffen. Darüber hinaus kann der Staat aber nicht eingreifen, denn unser Sozialsystem basiert auf der individuellen Bedürftigkeit. Generelle Subventionen des Strom- oder Gastarifs kann es nicht geben, weil sie nicht finanzierbar und zudem mit Mitnahmeeffekten verbunden wären.

Das ist eine Frechheit, wissen diese Personen eigentlich nicht, welche Gesetze Sie vertreten, es gibt eine Pauschale für Strom, wovon auch noch eine Pauschale für Warmwasser zu zahlen ist, diese Höhe reicht nie im Leben aus, ich hatte letztes Jahr eine Nachzahlung von an die 400 €( wir sind eine 11 köpfige Familie )da die MwSt und die Strompreiserhöhung in meinen gezahlten Abschlägen noch nicht berücksichtigt wurden. Das Job Center lehnte eine Übernahme ab und ich musste bis vor kurzem die Endrechnung abstottern.

Ich würde Sie freundlichst bitten, diese Aussage zu nutzen um die CDU unter Druck zu setzen, die JobCenter anzuweisen, Stromabschläge/Endrechnungen die die Pauschale überschreiten, zu übernehmen oder Frau Merkel soll sich öffentlich angesichts dieser Falschaussage , entschuldigen.

Mit freundlichen Gruß und danke
Ina Döhring

Anm. d. Red.: vgl. § 20 SGBII (Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts) sowie § 22 SGBII (Leistungen für Unterkunft und Heizung), siehe http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/gesamt.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Döhring,

Ihre weitere Nachricht vom 25.6. hat mich erreicht. Ich hoffe, dass Sie auch der Bundeskanzlerin geschrieben haben, damit sie weiß, dass ihre falschen Aussagen registriert und bewertet werden. Hartz IV-Empfängerinngen und Hartz IV-Empfänger erhalten in "angemessener Höhe" Heizkosten erstattet, nicht aber Stromkosten.

Selbstverständlich werden wir die Union daran erinnern und darauf auch Anträge stützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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