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Gregor Gysi
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Frage von Petra M. •

Frage an Gregor Gysi von Petra M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich war mir nicht sicher, welchem Thema ich mein Anliegen zuordnen soll.
Bis heute sind diverse Angehörige des MFS weiterhin begünstigt durch einen Rentenbescheid ohne Abzug. Hintergrund: Inzwischen ist wohl bekannt, daß ein einfacher Angestellter des MFS ohne Leitungs- oder Führungsposition (z.B. bei der Abwehr, ohne Ausbildung, ohne Studium, einfach nur ein guter Schauspieler und aus einschlägigem Familienhintergrund) ein Gehalt erhielt, welches das eines z.B. Abteilungsleiters eines Außenhandelsunternehmens überstieg. Dazu kamen noch Kostenersatz für gute Anzüge usw. (natürlich nicht Präsent 20). Nun könnte man das ja unter alte Geschichten aus der DDR abhaken, wenn da nicht die Ansprüche aus der Rentenversicherung wären. Und die sind für die MFS-ler nach wie vor ungekürzt, welche bisher unerkannt in die BRD überwechseln konnten, z.B. durch einen kurzfristigen Zwischenstopp bei damaligen Volkspolizei, dann Polizei. Daß die grünen Ausweise nur das Merkmal MDI trugen, wissen wir ja nun. Abgesehen von den moralischen Themen, welche ich auch erst nach der Wende erfahren habe und mich frustriert haben, sehe ich hier neben der damaligen sozialen Ungerechtigkeit eine heutige soziale Ungerechtigkeit. Wie stehen Sie dazu? Falls Sie das Thema bewegt, welche Möglichkeiten sehen Sie, dem Einhalt zu gebieten. Welche Möglichkeiten gibt es, neben der vermutlich noch oder für immer unzureichenden Aktenlage auf Zeugen zurückzugreifen?
MFG P.M.

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Sehr geehrte Frau Merkel,

Ihre Nachricht vom 18.6. hat mich erreicht.
Nach meinem Wissen bekommen alle ehemaligen Angehörigen des MfS eine so genannte Strafrente. Unabhängig davon habe ich Ihre Nachricht aber an Frau Dr. Martina Bunge mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen konkreter zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrte Frau Merkel,

vielen Dank für Ihre Mail vom 17. Juni an die Fraktion DIE LINKE. Sie fragen nach den Renten für ehemalige Mitarbeiter des MfS und gehen von überhöhten Altersbezügen aus.
Davon kann eigentlich keine Rede sein: Mit dem Rentenüberleitungsgesetz Anfang der 90er Jahre wurden diesem Personenkreis für die Zeit ihrer Anstellung beim MfS Einkommen nicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze (rd. 180 Prozent des Durchschnitts), sondern lediglich maximal 70 Prozent des jeweiligen Durchschnitteinkommens aller für die Berechnung zuerkannt. In Rentenpunkten ausgedrückt entsprach das 0,7 Punkten pro Jahr, egal ob zum Beispiel Arzt oder Mathematiker.
Nach Klagen hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass dieser Personengruppe das Einkommen mindestens bis zum Durchschnitt aller anerkannt werden muss. So wurde das Gesetz dann auch geändert.
Ich bin der Meinung, dass die Rente nicht geeignet ist, Vergangenheit aufzuarbeiten. Deshalb bin ich gegen die Nutzung des Rentenrechts als Strafrecht, Rentenrecht muss wertneutral bleiben.
Wie Sie auch, machen wir uns in der Linksfraktion Gedanken über heutige soziale Ungerechtigkeiten und haben verschiedene Vorschläge, um ihnen zu begegnen. Allerdings glauben wir nicht, dass es irgendjemandem besser ginge, würden die Renten der ehemaligen MfS-Beschäftigten weiter gekürzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
Verantwortliche der Fraktion DIE LINKE für die Probleme der Rentenüberleitung

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