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Frage von Anette G. •

Frage an Gregor Gysi von Anette G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sowohl die geltende Hartz -IV- Gesetzgebung wie auch das menschenunwürdige Prozedere (z.B. das Vorzeigen der Geldbörse), um in den "Genuss" dieser Leistung zu kommen, sind nicht nur in meinen Augen mit dem Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 unvereinbar.
Erwägt Ihre Partei diesbzgl. eine Verfassungsklage?

Mit freundlichen Grüßen

Anette Güttler

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Güttler,

Ihre Nachricht vom 7.6. hat mich erreicht.

Die Bundestagsfraktion kann diesbezüglich leider keine Klage erheben. Es gibt aber Beschwerden von Hartz IV-Betroffenen, die irgendwann auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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