Frage von Anette G. • 07.06.2008
Frage an Gregor Gysi von Anette G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
sowohl die geltende Hartz -IV- Gesetzgebung wie auch das menschenunwürdige Prozedere (z.B. das Vorzeigen der Geldbörse), um in den "Genuss" dieser Leistung zu kommen, sind nicht nur in meinen Augen mit dem Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 unvereinbar.
Erwägt Ihre Partei diesbzgl. eine Verfassungsklage?
Mit freundlichen Grüßen
Anette Güttler
Antwort von Gregor Gysi DIE LINKE • 10.06.2008
Sehr geehrte Frau Güttler,
Ihre Nachricht vom 7.6. hat mich erreicht.
Die Bundestagsfraktion kann diesbezüglich leider keine Klage erheben. Es gibt aber Beschwerden von Hartz IV-Betroffenen, die irgendwann auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi