Frage an Gregor Gysi von Jürgen G. G. bezüglich Recht
Verabschiedung des neuen BKA-Gesetzes
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Gysi,
ich freue mich für Sie, dass Sachfragen wieder obenan stehen. Sicherlich waren Sie über die Gemeinheit der Attacken gegen Sie als "mutmaßlicher IM" und den nicht nur politischen sondern sehr persönlich gehaltenen Vernichtungswillen und das fast schon nazihafte Feindbild des politischen Gegners überrascht, wenn nicht schockiert.
Nach Verabschiedung des BKA-Gesetzes habe ich die Frage an Sie als Frontman der LINKEN:
Darf ein Landesamt für Verfassungsschutz eines anderen Landes - nehmen wir exemplarisch Bayern oder auch Sachsen, beides "Freistaaten" - ohne offizielles Amtshilfeersuchen in einem anderen Bundesland - nehmen wir hier exemplarisch Schleswig-Holstein - operativ tätig werden?
Wäre das nicht eine der Aufgaben des BfV? - Könnte dadurch die lokale Auskunft des LfV - "keine Überwachung" - ad absurdum geführt und die wahrheitsgemäße Datenschutz-Auskunft so umgangen werden?
Mit freundlichen Grüßen
an Sie als einen "alten Fuchs" der Juristerei
Jürgen G. Gmell
Sehr geehrter Herr Gmell,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5.6., die ich an den Abgeordneten Wolfgang Neskovic mit der Bitte, Ihnen zu antworten, weitergeleitet habe. Er ist diesbezüglich sachkundiger.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi