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Gregor Gysi
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Frage von Christoph S. •

Frage an Gregor Gysi von Christoph S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

in ihrem Bundestagswahlprogramm 2005 tritt Die Linke für den Erhalt demokratische Bürger- und Freiheitsrechte ein. Hierzu zählt auch die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit.
Ich gehe davon aus, dass Die Linke von dieser Position nicht abgerückt ist.

Wie verträgt es sich mit vorstehender Position, dass Sie wie kein anderer Politiker in Deutschland die Presse und andere Medien mit Klagen überziehen, die die Berichterstattung im Hinbick auf die von der Birthler-Behörde freigegeben Unterlagen und die im Bundestag und dessen Ausschüssen beschlossenen Feststellungen zu Ihrer Rolle in der ehemaligen DDR zum Gegenstand haben? Besteht hier kein Anspruch der Bevölkerung auf Information durch die freie Presse?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Stiefel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stiefel,

selbstverständlich besteht ein Anspruch auf Information der Bevölkerung. Es gibt aber kein Recht zur "üblen Nachrede". Niemand hat das Recht, ohne entsprechenden Nachweis einen anderen zu schmähen. Die Frage ist doch nicht, wie viel Klagen ich einreiche, sondern weshalb sie regelmäßig erfolgreich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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