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Frage von Erich H. •

Frage an Gregor Gysi von Erich H. bezüglich Recht

Werter Herr Gysi,

warum haben Sie als Anwalt zugelassen, dass in der DDR ihre Klienten nicht die Möglichkeit erhielten, sich mit der Verfassung der zu verteidigen? Sie hätten auch die durch die Regierung der DDR ratifizierten Menschenrechtskonventionen benutzen können, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

E. Humplik

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Humplik,

Ihre Nachricht vom 2. 6. hat mich erreicht.
Selbstverständlich habe ich auch mit der Verfassung der DDR argumentiert, gelegentlich auch mit Konventionen, wenn dies zum Verfahren passte. Die Benutzung solcher Argumente musste aber nicht dazu führen,dass das Gericht ihnen folgte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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