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Gregor Gysi
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Frage von Nico K. •

Frage an Gregor Gysi von Nico K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi!

Die Zeitungsverleger möchten, dass die TV-Sendungen wie z.B. " Panorama" ihr Internetportal nur noch 7 Tage mit Informationen zu ihren Sendungen online lasse dürfen.
Hier der entsprechende Link dazu:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaonline2.html

Darf es sein, dass ein Stück Demokratie der Gewinnmaximierung weichen muss?
Sie sind in Berlin als Partei "Die Linke" in der Verantwortung und könnten so Druck auf Herrn Wowereit machen, damit er dem Gesetz nicht zustimmt.

Können Sie bei Ihren Berliner Freunden bitte mal ansprechen? Das wäre so wichtig für die Mediendemokratie!

Hochachtungsvoll

Nico Klimmt

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Sehr geehrter Herr Klimmt,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Mai, die ich unverzüglich an unsere verantwortlichen Mitglieder in Berlin weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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DIE LINKE

Sehr geehrte Herr Klimmt,

Sie haben sich per e-mail an Dr. Gregor Gysi mit Verweis auf die Panorama-Sendung vom 15. Mai 2008, in der die im Entwurf des 1. Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen 7-Tage-Regelung thematisiert wird, gewandt mit der Bitte, die Linke in Berlin möge Druck auf den Reg. BM Wowereit ausüben, diesem Vertrag nicht zuzustimmen.

Zunächst kann ich Ihnen versichern, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner in der Frage, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk prinzipiell über alle Plattformen, also auch das Internet, diskriminierungsfrei verbreitet werden kann, völlig einig sind. Von dieser Position lässt sich Berlin auch in den laufenden Verhandlungen um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag leiten. Dabei müssen sie beachten, dass wir heute um die Definition von Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks streiten müssen, haben wir dem Privatsender-Verband VPRT zu verdanken, der 2003 ein entsprechendes Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel angestrengt hat. Dieses Verfahren wurde 2007 mit Auflagen für die öffentlich rechtlichen Sender eingestellt. Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen diese Auflagen durch die Definition des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (§ 11 Rundfunkstaatsvertrag) umgesetzt werden. Auf Grund der z.T. sehr konträren Auffassungen zwischen den Bundesländern ist es sehr schwierig hier zu Kompromissen zu kommen.

Die Regierungschefs der Länder haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni zunächst einen Arbeitsentwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Kenntnis genommen und die Verhandlungsgruppe der Rundfunkkommission beauftragt, diesen Entwurf mit der EU-Kommission zu diskutieren. Die Regierungschefs der Länder beabsichtigen darüber hinaus, weitere Konsultationen und Anhörungen mit den Beteiligten durchzuführen.

Die von Ihnen angesprochene Regelung findet sich im Entwurf im § 11d (Telemedien) in dem der Auftrag für die Online-Aktivitäten von ARD, ZDF und Deutschlandradio geregelt werden soll. Dabei geht es unter anderem darum, dass Sendungen ihrer Programme bis 7 Tage nach ihrer Sendung abgerufen werden können. Wir könnten uns diesen Zeitraum auch deutlich länger vorstellen. Im Weiteren soll hier geregelt werden, dass darüber hinaus „sendungsbezogene“ Telemedien eingestellt werden können. Uns wäre, wenn das schon eingeschränkt werden soll, der Begriff „programmbegleitend“ lieber. Dabei soll auch eine „elektronische Presse“ ausgeschlossen werden – eine Einschränkung, die wir ohne Definition des Begriffs für nicht sinnvoll erachten. Wollen die Sender bestimmte Inhalte länger online halten, müssen sie diese bei ihren Aufsichtsgremien beantragen und begründen, wobei ein sog. Drei-Stufen-Test vorgeschrieben werden soll. Das soll auch für Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten gelten. Inwieweit zu diesen Punkten noch tragfähige Kompromisse erzielt werden können, bleibt abzuwarten. Ob wir diesen zustimmen können, hängt für uns auch in erheblichem Maße von der Bewertung der Ergebnisse durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst ab.

Mit freundlichen Grüßen
Alexa Prietzel
Persönliche Referentin des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen

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