Frage an Gregor Gysi von Helmut S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi!
Der Betriebsausgabenabzug der Managergehälter soll ab 1 Mill. € Jahresbezüge beschränkt, bzw. sogar ausgeschlossen werden.
Impliziert diese Beschränkung der Abzugsmöglichkeit als steuermindernde Betriebsausgabe auch, daß die Empfänger der (Jahres)bezüge diese dann entsprechend nicht mehr versteuern müssen?
Wie ist das bei anderen Einkunftsarten, wenn mehr als 1 Million € jährlich erwirtschaftet wird. Werden diese Mehr-Einkünfte dann zu 100 % besteuert oder wird der Betriebsausgabenabzug bei denjenigen Unternehmen beschnitten, die an Personen geleistet haben, die mehr als 1 Mill. € jährlich verdienen? Wie verhält es sich, wenn dann Einkünfte aus verschiedenen Quellen bezogen werden?
Sind diese Bestrebungen hinsichtlich der Erbschaftsteuer und ggf. Vermögensteuer beachtet? Bedeutet dieses, daß Vermögen, welches aus einem Einkommen in Höhe von mehr als 1 Million € jährlich geschaffen worden ist, vom Fiskus konfisziert wird? Wie ist das mit z. B. Lotteriegewinnen oder Gewinnen aus Wertstei-gerungen aus Grundstücken, Aktien etc.? Werden auch diese konfisziert?
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Samjeske
Sehr geehrter Herr Samjeske,
Ihre Nachricht vom 13.5. hat mich erreicht. Die Steuerpflicht des Empfängers vom Geld kann durchaus von der Pflicht desjenigen differieren, der Auszahlungen vornimmt. Der Staat kann mit steuerrechtlichen Regelungen zum Ausdruck bringen, dass er bestimmte Vorgänge begünstigen und andere benachteiligen will. Deshalb sind die Konsequenzen nicht so zu ziehen, wie Sie vermuten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi