Frage an Gregor Gysi von Peter P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,
wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde Anfang 2005 das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet (bekannt durch Innenminister Schilys Passagiermaschinenabschußabsicht).
Daneben wurde im LuftSiG geregelt, dass sich Privatpiloten einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen müssen. Das muss man auf eigenen Antrag hin tun, sonst handelt die Behörde und entzieht dem Nichtantragsteller seinen Flugschein. Die Verpflichtung zur Antragstellung hat der Gesetzgeber in § 7 LuftSiG geregelt, offenbar wohlwissend, dass man sonst im Leben des Betroffenen ohne irgendeinen Anfangsverdacht einer Straftat o.ä. nicht herumschnüffeln dürfte, weil die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes dem entgegenstehen. Mit der erzwungenen Unterschrift schnüffelt dann die Polizei, der BND, der Verfassungsschutz (auch beim Arbeitgeber) usw. völlig ohne Grund im Leben des Betroffenen. Kann das richtig sein? Ist das nicht eher Nötigung? Nun zieht man sich ja auf deutscher Ebene gern hinter die EU-Gesetzgebung zurück (und wird dann natürlich noch deutscher als deutsch und setzt immer noch einen drauf, weil man ja Klassenbester werden will). Dort ist man mit einer europaweiten Zuverlässigkeitsüberprüfung gescheitert, weil keinerlei Sicherheitsgewinn von einer Überprüfung zu erwarten ist und die anderen EU-Staaten dies abgelehnt haben. Ja, was soll das Ganze dann bitte schön? Rot-grüne Gängelei der Privatpiloten, die sich sagen lassen mussten: "Nach einhelliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Privatpiloten aus...". Ersetzen Sie das Wort "Privatpiloten" mal durch das Wort "Ausländer". Der Aufschrei des Entsetzens wäre weithin hörbar. Wer sind die Experten, die eine Bevölkerungsgruppe einem erartigen Pauschalverdacht aussetzen. Jeder Inhaber eines Flugscheines, der diesen im Ausland erworben hat, fliegt weiter munter durch Deutschland und muss (kann) sich nicht überprüfen lassen. Merken Sie, wie absurd das alles ist?
Danke im Voraus
P.Pollack
Sehr geehrter Herr Pollack,
Ihre Nachricht vom 15. April hat mich erreicht.
Ich denke, dass ein Betroffener möglichst bald den Rechtsweg dagegen beschreitet. Letztlich wird dann das Bundesverfassungsgericht die Frage zu entscheiden haben, ob diese Überprüfung grundgesetzgemäß ist. Ich habe ebenso wie Sie erhebliche Zweifel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi