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Frage von Monika O. •

Frage an Gregor Gysi von Monika O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi

Im November 02 vereinbarte ich mit meiner Firma eine Umwandlung meines Arbeitsentgeltes in Versicherungsschutz (Eichelrente). Ich zahlte eine einmalige kleine Summe in die Pensionskasse ein.
Im November 2007 bekam ich diese ausgezahlt.
Die Krankenkasse beansprucht nun einen zusätzlichen Beitrag.
Ich beziehe seit 01.06.06 die gesetzliche Rente und eine geringe Betriebsrente. Da diese unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, brauchte ich davon keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Nun aber ist es völlig anders!
Zusammen mit dieser Auszahlung übersteigt der Vorsorgebetrag geringfügig diese Grenze!
Multipliziere ich nun die 120 Monate mit dem geforderten Krankenkassenbeitrag, ergibt sich, dass ich nicht nur meine ausbezahlte Altersvorsorge zurückzahle, ich werde noch darüber hinaus zur Kasse gebeten.
Beitragserhöhungen kommen noch dazu und das Finanzamt will auch profitieren, d. h. also: ich zahle kräftig drauf!
Ich betrachte das im höchsten Maße als unverschämt und ungerecht, vor allem weil man heute weiß, dass dieser Minister, der uns ins „Boxhorn“ jagte, heute eine Rente von 11.000,- € bezieht!!!
Mir fehlen dazu die Worte!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Was hat man sich bei dieser Gesetzgebung gedacht???
Der rechtschaffene „kleine“ Bürger wird, wie so oft, abgezockt!

Ich bitte Sie, mein Anliegen im Bundestag vorzulegen und darüber neu zu entscheiden.
Als ich damals diesen Vertrag abschloss, wusste ich noch nicht, dass ich diesem Vorsorgewahn „auf den Leim gegangen“ bin, denn dieses Gesetz existiert erst seit dem 01.04.04.

Warum bedachte man keinen Bestandsschutz und warum gibt es keine Härtefallregelung???
Man kann doch aus dieser Freigrenze einen Freibetrag machen. Das wäre auf jeden Fall gerechter!

Ihre Antwort erwartend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Monika Oesterreich

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Oesterreich,

Ihre Schilderung hat mich beeindruckt und ich empfehle Ihnen, eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, damit Sie für sich Klarheit herstellen können. Unabhängig davon, habe ich Ihr Schreiben an unseren zuständigen Abgeordneten Jörn Wunderlich weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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