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Frage von Michelle P. •

Frage an Gregor Gysi von Michelle P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gysi,

im April 2008 steht eine Grundgesetzänderung (BT-Drs. 16/8488), die auch im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon steht, an.

Zum einen soll in Art. 23 GG ein Abs. 1a eingefügt werden, durch welchen es möglich wird, gegen Verstöße der EU gegen das Subsidiaritätsprinzip zu klagen. Hierzu bedarf es nur eines Viertels der Mitglieder des BTags. Dies bedeutet, dass die Opposition ohne Stimmen der aktuellen Großen Koalition zukünftig dazu in der Lage wäre, gegen Verstöße der EU vorzugehen. Die Änderung von Art. 45 GG steht in direktem Zusammenhang mit dieser Änderung.

Zum anderen soll Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG geändert werden, damit es nur noch eines Viertels statt eines Drittels der BTags-Mitglieder bedarf, um einen Normenkontrollantrag - zB gegen Gesetze, die ihren Ursprung in der EU haben - beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Derzeit kann die Opposition im Bundestag ohne Stimmen der Großen Koalition keinen solchen Antrag stellen, da die Opposition nur 167 von 204 dazu erforderlichen Stimmen hat. Durch die GG-Änderung würde die Opposition wieder ohne Stimmen der Koalition handlungsfähig und könnte nicht mit den Stimmen der Koalition blockiert werden, da die Opposition nach der GG-Änderung nur noch 153 Stimmen bräuchte.

Durch die Grundgesetzänderung wird die Opposition gestärkt.

Die LINKE ist grundsätzlich gegen den Vertrag von Lissabon, weshalb es von einzelnen Abgeordneten der LINKEN in Erwägung gezogen wird, gegen die Grundgesetzänderung zu stimmen. Meine Frage ist, ob Sie diese Haltung mit den Abgeordneten teilen und - wenn dies der Fall ist - welchen Grund Sie für Ihre Haltung haben, wenn doch gerade die Opposition, in welcher Sie sich aktuell befinden, dadurch gestärkt wird und zudem eine neue Möglichkeit, (allein mit Stimmen aus der Opposition) gegen EU-Vorgaben vorzugehen, eingeräumt wird.

Meine Frage bezieht sich nicht auf den Vertrag von Lissabon, sondern ausschließlich auf die Änderungen im Grundgesetz und deren Auswirkungen.

Grüße.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Potier,

Ihre Nachricht vom 8. April hat mich erreicht.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist in der Fraktionsversammlung noch nicht diskutiert und entschieden worden. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns hinsichtlich der Grundgesetzänderungen der Stimme enthalten werden. Das hängt damit zusammen, dass wir selbst Anträge für kleinere Quoren stellen werden. Der Bundestag wird in der Mehrheit diese Anträge ablehnen, so dass wir dann bei den Anträgen der Regierungskoalition uns der Stimme enthalten werden, weil es ja immerhin ein Fortschritt ist, wenn die genannten Regelungen in Kraft treten sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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