Portrait von Gregor Gysi
Gregor Gysi
DIE LINKE
93 %
386 / 413 Fragen beantwortet
Frage von Wolfgang P. •

Frage an Gregor Gysi von Wolfgang P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Thema Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte:

Sehr geehrter Herr Gysi,

vorab, Mindestlohn für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist für unseren Gastronomiebetrieb kein Thema, wir zahlen teilweise weit übertariflich.
Nur... wenn auch unsere geringfügig beschäftigten Aushilfen 12 € (ohne Abzüge) bekommen sollen, müßten wir unseren Festangestellten plötzlich zwischen 18 und 26 € brutto(!) zahlen, damit das Gehaltsgefüge innerhalb des Teams wieder stimmt und die Gehälter auch Leistung, Solidarität und Zuverlässigkeit gerecht wiederspiegeln. Das kann unser Betrieb leider nicht darstellen. In der Folge könnten wir keine Minijobber mehr beschäftigen, das trifft dann z.B. Senioren oder Alleinerziehende, die oft in besonderem Maße auf diesen Zuverdienst angewiesen sind.
Ist Ihnen die bei einem Mindestlohn von 12 € auch für alle Beschäftigten entstehende Gerechtigkeitslücke innerhalb eines Teams bewußt? Sind für Minijobber hierbei Ausnahmen geplant, weil diese den Stundenlohn ja "netto" erhalten weil der Arbeitgeber 30% Abgaben bezahlt?

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Plinske

Portrait von Gregor Gysi
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr P.,

Ihre Frage vom 29. Juli 2021 hat mich erreicht. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein gesetzlicher Mindestlohn. Der darf auch bei Minijobbern nicht unterschritten werden. Natürlich kann es im Gefüge zu Ungerechtigkeiten kommen, aber hier muss einiges auch schrittweise angepasst werden. Durch Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen, kann es zum Beispiel einen Ausgleich geben. Vielleicht müssen auch bestimmte Preise angemessen erhöht werden. Ich finde es lohnend, über solche Wege als über Ausnahmen beim flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn nachzudenken.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Gregor Gysi
Gregor Gysi
DIE LINKE