Frage an Gregor Gysi von Jürgen T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gregor Gysi,
nach welchen Gesetzen dürfen Firmen einfach bei einem Aufhebungsvertrag den noch zustehenden Urlaub als bezahlt in "NATURA" (also NICHTS) bezeichnen?
Ich verstehe auch den Begriff "NATURA" als zumindest einen natürlichen Gegenstand (wie zu Zeiten von Kriegen e.c.)
Aber NICHTS, oder ist damit die Luft zum Atmen gemeint?
Aus welcher Zeit stammen diese möglichen Gesetze?
Darf man als Arbeitgeber noch damit drohen, wenn nicht einverstanden und nicht auf sein Klagerecht verzichtet, gibt es NICHTS?
Sollte ich eine Antwort bekommen, vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr Träger,
Ihre Frage vom 5. Juli hat mich erreicht. Meines Erachtens haben Sie Anspruch auf anteiligen Urlaub bis zum Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Allerdings kann der Urlaub auch ausgezahlt werden. Vielleicht ist das damit gemeint. Nur ergäbe sich daraus, dass sie einen entsprechenden Zuschlag auf Ihr Arbeitsentgelt erhalten müssen. Die Formulierung Ihres Arbeitgebers liefe letztlich darauf hinaus, dass Sie ohne Gegenleistung auf den Ihnen zustehenden Urlaubsanspruch verzichten sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi