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Frage von Agnes S. •

Frage an Gregor Gysi von Agnes S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Gregor,

danke für die Antwort. Da es 1 Antwort auf 2 unterschiedliche Fragen gab, scheint sie recht wesentlich zu sein und entscheidendes Verdeutlichen zu wollen, auch wenn es nur als "weiteres Problem" bezeichnet ist.

Nun verstehe ich diese leider nicht:

"... Wenn jemand aus reiner Faulheit ... gar nichts leistet, muss ein anderer kostenlos für ihn arbeiten, damit der Erste voll versorgt werden kann. Das verstößt aber gegen das Menschenrecht des Arbeitenden. ...." Um welches Menschenrecht handelt es sich da? Ich habe mich noch einmal intensiv mit den verschiedenen Konventionen beschäftigt und leider nichts gefunden. Speziell der "Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" verlangt unter Art. 7 nur den "angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit". Die Lohnhöhe und somit auch die Angemessenheit wird aber weit weniger durch ein eventuelles BGE, als weit aus mehr durch die kapitalistische Produktionsweise bestimmt. Vielmehr würde ein BGE die verlangten "angemessenen Lebensunterhalt" sicherstellen (wie der von der Linke. geforderte Mindestlohn natürlich auch). Vielmehr setzten die Menschenrechte ein BGE eigentlich voraus, da in keinem Artikel ein Zwang zur Arbeit oder Arbeitsbereischaft voraussestzt ist und doch weitgehende Rechte wie z.B. Art.15 gewährt werden:

"1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,
a) am kulturellen Leben teilzunehmen;
b) an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung teilzuhaben; ..."

Falls ich etwas überlesen haben sollte, noch folgende Frage:
Diejenigen, die nur ihr Geld auf der Bank "arbeiten" lassen und davon leben, verstoßen die auch gegen jenes Menschenrecht?

Vielen Dank im Voraus für die persönliche Antwort

Agnes

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Agnes Schubert,

auch wenn wir noch 40 mal miteinander korrespondieren, werden wir unsere unterschiedlichen Auffassungen nicht überwinden können. Das Problem ist, dass der Betreffende für den Dritten ohne jede Entlohnung arbeiten muss, und dafür muss es einen guten Grund geben. Niemand bestreitet, dass auch derjenige, der keinen solidarischen Beitrag leistet, leben muss, mithin zu versorgen ist. Nur ist er nicht so gut zu versorgen wie jener, der einen solidarischen Beitrag bereit ist zu leisten. Dieser Unterschied ist mir im Unterschied zu Dir wichtig.

Mit solidarischen Grüßen
Dr. Gregor Gysi

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