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Frage von H D N. •

Frage an Gregor Gysi von H D N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Wie stehen Sie zur Einführung einer Neufassung des Imperative Mandat? Dies verpflichtet Mandatsträger / Abgeordneten bindend an die inhaltlichen Vorgaben der ihn gewählten BürgerInnen, deren direkten Willen.
Folgt der Mandatsträger nicht dem entsendenden Wählerwillen, kann der Mandatsträger abgesetzt werden. Diese Gebundenheit steht über “der eigenen Überzeugung“ und der seiner/ihrer Partei/Fraktion.
Dies bedeutet konkret eine entsprechende Änderung von Art. 38 (1) GG., welcher besagt,  dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Der Begriff Gewissensverpflichtung wurde in der Vergangenheit und bis Dato viel zu oft korrumpiert durch Lobbyisten, unerlaubte Geldzuwendungen usw. .
Auf Bundesebene ist z.Zt. noch das Imperative-Mandat nach Art. 38(1) GG unzulässig.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nikolay,

Ihre Nachricht vom 28. Januar hat mich erreicht.

Hinsichtlich der Gewissensverpflichtung gibt es lange Theorien, welche Entscheidung des Bundestages tatsächlich Gewissensentscheidungen sind und welche nicht. Dort, wo man meint, dass das Gewissen nicht belastet ist, wirkt der Fraktionszwang.
Trotzdem habe ich Bedenken gegen Ihren Vorschlag. Dann müsste bei jeder entsprechenden Frage ein Volksentscheid in dem jeweiligen Wahlkreis durchgeführt werden. Außerdem wird die Hälfte der Abgeordneten über Liste, das heißt im gesamten Bundesland, gewählt und nicht in einem Wahlkreis. Dort müsste es immer Volksentscheide auf Landesebene geben, um zu wissen, an welchen Willen der Abgeordnete gebunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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