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Frage von Agnes S. •

Frage an Gregor Gysi von Agnes S. bezüglich Soziale Sicherung

Grundeinkommen (... und kein Ende :) )

Ich hoffe ich halte mich kurz, aber nicht zu kurz, um verständlich zu bleiben.

Bezug auf deine Antwort an Herr Meier 14.02.

Sie treten da tatsächlich für Zwangsarbeit ein: "... Abstriche gäbe es bei mir nur für diejenigen, die gesund sind und aus reiner Faulheit eine Tätigkeit ablehnen, die ihrer Qualifikation entspricht, also wirklich in jeder Hinsicht zumutbar ist. ..."

Wo ist nun wieder die moralische Rechtfertigung DAFÜR? Wer sich der Gesellschaft nicht unterwirft, darf auch nicht von ihr leben? Dem könnte man ja vielleicht zustimmen, wenn man ohne sie leben könnte.
Wo aber alles dem Eigentum unterworfen ist, gilt eben auch der Ausschluss der freien Nutzung! Wo Essen, Schlafen, sogar Urinieren nicht ohne Geld möglich ist, sollte JEDEM ein Grundeinkommen zu Verfügung stehen. Zu einem Einbringen in ein Unrechtsregim (auch nur einem nach persönlichem Empfinden) sollte man nicht gezwungen werden. Also ist Menschenrecht auch ein Recht auf Faulheit, wenn es sonst kein Recht auf Ignoranz der Regeln gibt (Diebstahl erlauben, ...) ! Nebenbei:
Müßiggang schafft auch die Freiheit - z.B. über die Gesellschaft - nachzudenken, um vielleicht bessere Lösungen zu finden. Das sollte nicht nur staatlich bezahlten Wissenschaftlern, Politikern und geförderten Künstlern zustehen.

Ist vielleicht doch ein Dienst bei dieser Bundeswehr zumutbar? Oder nur der "freiwillige" als Krankenpfleger, der die Dienstbarkeit der Soldaten wieder herstellt oder vielleicht nur den üblichen Lohn drückt? Wer bewertet gesellschaftsnützliche Tätigkeit? Nach welchen Maßstäben?

Agnes

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Liebe Agnes Schubert,

es kommt ein weiteres Problem hinzu. Wenn jemand aus reiner Faulheit nicht bereit ist, irgendeinen solidarischen Beitrag in der Gesellschaft zu leisten, soll er ja dasselbe bedingungslose Grundeinkommen erhalten, wie jemand, der zu solchen Leistungen bereit ist. Wenn jemand gar nichts leistet, muss ein anderer kostenlos für ihn arbeiten, damit der Erste voll versorgt werden kann. Das verstößt aber gegen das Menschenrecht des Arbeitenden. Deshalb muss es bei solchen Leuten im Unterschied zu anderen gewisse Einschränkungen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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