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Frage von Irene V. •

Frage an Gregor Gysi von Irene V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,
hier in Arolsen ist das Fürstenhaus von zu Waldeck. Wie kann das sein, dass dieser "Herr zu Waldeck" darauf zu bestehen scheint, dass er immer noch mit Fürst angeredet wird, Bücher, die mit Informationen aus seinem Hause von der Bad Arolser Museumsleiterin, Städtischer Angestellte, erstellt wurden und mit einem Grußwort von ihm unterschrieben seinem Adelstitel und Namen.- Er wird außerdem in öffentlichen Veranstaltungen von Kommunalvertretern (Magistrats-Vorsitzenden) mit "Durchlaucht" begrüßt. Durch Zufall sah ich kürzlich die Kopie seines Personalausweises, auf dem er mit "Prinz Wittekind zu Waldeck" unterschrieben hatte. Mir erscheint dieses alles äußerst unverständlich 100 Jahre nach der Revolution 1918. Das Adelsstandes-Recht, auf das er sich zu berufen scheint, gilt m. E. doch nur intern für Adelskreise. Irre ich mich da, oder gehen hier in Bad Arolsen die Uhren nur anders, denn mit Einheimischen ist darüber keine Meinungsbildung möglich.
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Mit freundlichen Grüßen
Irene Voget-Schmiz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Voget-Schmiz,

die rechtliche Grundlage für das Tragen von Adelstiteln ist umstritten. Viele gehen aber davon aus, dass der Adelstitel Bestandteil des Namens sei. Wenn er als Name im Ausweis ausgetragen sei, kann er eben auch als Name geführt werden.
Wir werden sehen, wie sich die Dinge entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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