Frage an Gregor Gysi von Irmgard R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi!
Aufgrund einer Berufskrankheit musste ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, da ich als Bäckerin nicht mehr arbeiten darf.
Die Berufsgenossenschaft prüft zur Zeit Maßnahmen.
Nun bin ich, nach Absprache mit dem Arbeitsamt, umgezogen. Im Aufhebungsbescheid wird das Geld für Februar gefordert. Bei der anderen ARGE am anderen Wohnort, wird das aber dauern, bis der Antrag bewilligt ist.
Frage: Was kann ich tun? Die erste ARGE blockt völlig ab. Und könnte man das Gesetz nicht so ändern, dass bis zur Bewilligung des Antrags generell ein Anspruch auf einen Vorschuss besteht?!
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Resch
Sehr geehrte Frau Resch,
Ihre Nachricht vom 15.2. hat mich erreicht. Natürlich könnte das Gesetz geändert werden, aber das will die Mehrheit im Bundestag nicht. Notfalls müssten Sie allein oder mit anwaltlicher Hilfe eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen, um unverzüglich Geld ausgezahlt zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi