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Frage von Anne U. •

Frage an Gregor Gysi von Anne U. bezüglich Gesundheit

Am 28.03.20 trat das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite in Kraft. Zu dieser Zeit ging der Gesetzgeber davon aus, daß es tgl. 5000 Neuinfektionen gibt, daß eine Überforderung des Gesundheitssystems droht. All diese Befürchtungen sind seit Anfang Mai nicht mehr feststellbar.
Trotz erhöhter Infektionszahlen sinkt die Zahl der Patienten auf Intensivstationen (z.Z. 237 bundesweit). Zuletzt meldete das RKI 20 bis 30 Tote im Zush. mit Covid-19 / Woche. Die Bild-Zeitung dazu: „In den vergangenen Jahren starben in Dt. im Juli jede Woche ca 16.000 Menschen. Statistisch ist die Sterblichkeit durch Corona derzeit nicht signifikant.“
D.h., das es nach meiner Beurteilung längst geboten ist, die epidemische Lage zu beenden, weil sie nicht mehr besteht.
Die Möglichkeit laut, RKI, dass sich das „jederzeit“ wieder ändern könne, rechtfertigt nicht, die „epidemische Lage“ aufrecht zu erhalten.
„Man kann keine rechtswidrigen Beschlüsse in der unsicheren Erwartung aufrechterhalten, dass sie vielleicht irgendwann rechtmäßig werden“, Es gibt bereits etwa 1.000 Vorschriften, die das Ministerium unter J. Spahn ändern kann, obwohl über sie das Parlament entscheidet. „Das ist ein ganz erheblicher Freibrief und schwächt vor allem die Opposition im Dt. Bundestag.“ erklärte der Rechtswissenschaftler Th. Kingreen.
Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit einen Antrag zu stellen dahingehend, daß die Feststellung der epidemischen Lage mit nat.Tragweite beendet ist und sämtliche Gesetze diesbezüglich außer Kraft treten. Warum haben Sie diesen Antrag nicht gestellt, sondern als einzige Partei die FDP?
Wie werden Sie als Bundestags Abgeordneter abstimmen, wenn über den FDP-Antrag, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufzuheben, entschieden wird?
§ 5 Epid. Lage von nat. Tragweite(1) .. Der Dt. Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uhlemann,

Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Im Augenblick bleibt die Mehrheit noch dabei. Es könnte nur sein, dass ein Gericht dies anders entscheidet. Auf jeden Fall hoffe ich wie Sie, dass so schnell wie möglich die Maßnahmen beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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