Frage an Gregor Gysi von Thomas P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehe geehrter Herr Gysi
Ende März als die Soforthilfe an den Start ging, hieß es noch: "Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren."
Wie erklären Sie den Selbständigen, dass seit Ende März aus der Aussage “Private Lebenshaltungskosten können aus der Soforthilfe finanziert werden” jetzt im August faktisch nur noch die Aussage übrig bleibt: “Ein eng umrahmter Teil der Verluste kann von der Soforthilfe finanziert werden”?
Gruß
Thomas Peterman
IG-NRW
Sehr geehrter Herr Petermann,
den ersten Betrag, den Berlin zur Verfügung gestellt hat, konnten Soloselbstständige gut in Anspruch nehmen. Dabei handelte es sich um 5.000 Euro. Bei der Hilfe des Bundes in Höhe von 9.000 Euro wurde von Anfang an darauf gedrängt, dass nur Betriebskosten davon beglichen werden dürfen, was die meisten Soloselbständigen nicht können, weil bei ihnen Privat- und Betriebskosten identisch sind. Ich habe die zuständigen Bundesminister immer wieder darauf hingewiesen, aber sie haben es nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi