Frage an Gregor Gysi von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,
habe die Seite im Bundestagshandbuch wo sie ersichtlich sind ausgeliehen.
Konnte deshalb per E-mail an Sie entsprechende Ausrechnungen nicht übermitteln.
Frau Pau hat meine Ausrechnung, sie antwortet aber nicht. Deshalb an Sie zur Beantwortung folgende Frage.
Seit Jahren behauptet Ihr Parteifreund: Lafontaine folgendes:
Ein heute 55 jähriger, der als Durchschnittsverdiener in 40 Jahren 60.000 Euro in die Arbeitslosenversicherung zahlte kann nur 10.000 Euro als Stütze zurückholen.
Ich habe nachgerechnet. der 55 Jährige konnte bis 31.1.2006 26 Monate an AL I beziehen., nunmehr 18 Monate seit 1.2. 2006.
Berücksichtigt man das Durchschnittseinkommen für ein Jahr sind es tatsächlich ca. 10.000 .
Zu einer Zeit, als noch 26 Monate galten behauptete er dies, tatsächlich aber waren es 21.666 Arbeitslosengeld, für 18 Monate immerhin ca. 15.000.
Schlimm aber dabei, für vierzig Beitragsjahre von 1966 bis 2005 zahlte dieser Arbeitnehmer ca. 18500, den gleichen Betrag der Arbeitgeber, Gesamtbeitrag somit 37.000.
Meine Frage, teilen Sie meine Ansicht?
Mit freundlichen Grüßen.
Konrad Schießl
Sehr geehrter Herr Schießl,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.12.
Nach geltendem Recht kann ein 55-jähriger lediglich 12 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Erst ab 58 Jahren beginnt die Regelung von 18 Monaten. Insofern stimmt Ihre Rechnung nach dem geltenden Recht nicht.
Strittig ist auch, ob der Arbeitgeberanteil nicht der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer zugerechnet werden muss. Denn würde der Arbeitgeber diesen Betrag nicht überweisen, müsste er das Bruttoeinkommen entsprechend erhöhen. Für den Arbeitgeber sind Lohnkosten und Lohnnebenkosten eine Einheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi