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Frage von Steffen L. •

Frage an Gregor Gysi von Steffen L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich habe eine Frage jur.-polit. Natur, die mir bis heute noch kein Jurist befriedigend beantworten konnte.
Da Sie die Phase der Wiedervereinigung Deutschlands mit der gewaltigen Gesetzesflut als Gesamtproblematik meines Erachtens wie kaum ein anderer Politiker kennen, glaube ich, dass Sie mir ein Stück weiterhelfen können.
Wir haben sicher unterschiedliche politische Auffassungen, die aber getrennt von Respekt und gegenseitiger Achtung liegen sollten.
Ich bin mit Familie aus politisch-humanitären Gründen ( die damals herrschenden Staatsdiener der DDR haben mir z.B. mehrmals den Besuch meines schwerkranken, blinden Vaters in der BRD verweigert ) 1984 in die BRD übersiedelt.
Das Procedere der Ausbürgerung aus der DDR mit Verzicht auf alle Forderungen etc.ist Ihnen genau bekannt. In der BRD durchlief ich dann die umfangreiche Eingliederungsprozedur mit allen Rechten und Pflichten.
Jetzt die Frage: Ist es juristisch nach irgendeinem Gesetz grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich nach der Wiedervereinigung de jure wieder in den Status eines DDR-Bürgers bzw. eines Bürgers des Beitrittsgebietes rückversetzt werden kann, oder kann dies nur durch einen mitteilungspflichtigen Verwaltungsakt erfolgen?
Die Antwort, das kommt auf den Einzelfall an, wäre für mich unbefriedigend.
Ich möchte an dieser Stelle gleich versichern, es handelt sich nicht um Straftaten oder sonstige unlauteren Dinge, die genehmigte Ausreise aus der DDR ist ja auch keine Straftat, obwohl ich bei einem Versuch einer Besuchsreise in die DDR an der Grenze eine unerwünschte Person war.
Verwaltungsakte der DDR bleiben nach dem Einheitsvertrag bestehen, ich bin Bürger der BRD geworden, die Wiedervereinigung hätte ja auch 30 Jahre später oder nie kommen können, die Politik ist ja heute angereichert mit reichlich Imponderabilien.
Die 2000 Zeichen sind etwas knapp, ich würde mich über eine befriedigende Antwort sehr freuen, weitere Details sind über Emailkontakt möglich.

Danke
Steffen Lerch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lerch,

Ihre Nachricht vom 9. 12. hat mich erreicht. Ihre Rechtssituation ist eindeutig und unverändert. Für Sie galten und gelten die Regelungen, die für ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR galten und gelten, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelten. Sie können nicht zu einem DDR-Bürger gemacht werden, der dies bis zum 3. 10. 1990 war. Das hat z. B. Konsequenzen bei Rentenregelungen und in anderen Bereichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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