Frage an Gregor Gysi von Hartmut K. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,
mein Name ist Dipl.-Ing.Hartmut Klemm,bin 64 Jahre alt und werde am 01.04.2008 Rentner mit Anspruch auf AAüG gemäß Feststellungsbescheid vom 15.02.2001. Zum aktuellen Rentenurteil betreffs Anerkennung der Jahres-/ Bergmannsprämie während der Zeit der Zusatzversorgung (Urteill B4 RS 4/06 R) besteht für mich und viele.andere Arbeit- nehmer folgender Sachverhalt: Mein damaliger Arbeitgeber,das Brennstoffinstitut Freiberg - ein "VEB",wurde am 29.06.1990 in die Firma Deutsches Brennstoff- institut GmbH umgewandelt.Der Eintrag ins Handelsregister er- folgte am 14.11.1990.
Meine Frage:
War zu einem für mich sehr wichtigen Stichtag,dem30.06.1990 mein Arbeitgeber noch ein "Volkseigener Betrieb",verbunden mit der Annahme,dass erst der 14.11.1990 (Eintrag ins Handelsre- gister) als rechtsverbindliche Umwandlung in eine GmbH seine Gültigkeit hat?
Mit freundlichen Grüssen
H.Klemm
Anmerk.: gemäß BSG Gesetz v. 09./10.04.2002
Der Arbeitnehmer muß für eine zusätzliche Anerkennung der o.g. gezahlten Prämien bei der Rentenberechnung am 30.06.1990 in einem "VEB" beschäftigt gewesen sein (Sieger-Justitz)!!!!!!!
Die Währungsunion war am 01.07.1990,folglich mußten die Betriebe reagieren.Bis zur Deutschen Einheit im Oktober 1990 herrschte in dieser Zeit" fast "eine gesetzlose Zeit (meine Meinung)in der noch DDR.
Sehr geehrter Herr Klemm,
Ihre Anfrage hat mich erreicht. Ohne Kenntnis der Verträge und der Beschlüsse der Treuhandanstalt kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten. Ich befürchte, dass es nicht allein auf die Eintragung im Handelsregister ankommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi