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Frage von Klaus B. •

Frage an Gregor Gysi von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

damit ich eine kompetente Antwort erhalte, habe ich Sie ausgesucht.

In letzter Zeit habe ich große Zweifel am Funktionieren der Demokratie in der Bundesrepublik. Das deutsche Parlament spiegelt für mich in der Zusammensetzung nicht das deutsche Volk wider. Überwiegend werden wir durch Beamte und Juristen "vertreten". Aufgestellt werden die Abgeordneten durch die Parteien. Laut dem Grundgesetz sind die Abgeordneten ihrem Gewissen verpflichtet. Falls ein Abgeordneter der bürgerlichen Parteien wie CDU, SPD, CSU oder FDP aber gegen den Fraktionszwang abstimmt, wird er nicht mehr aufgestellt, obwohl er vielleicht mit seiner anderen Meinung aber die Mehrheit der Bevölkerung repräsentiert. (siehe Mindestlohn, Auslandseinsätze der Bundeswehr ... ).
Andererseits ist es so, dass teilweise Wahlbeteiligungen unter 50% liegen. Wie kann es sein, dass solche Wahlen Gültigkeit haben?

Aus meiner Sicht müsste eine Mindestwahlbeteiligung vorliegen, damit die Wahl gültig ist, z. B. 67 Prozent. Des Weiteren denke ich, dass bei Privatisierungsversuchen von Volksmögen grundsätzliche eine Volksabstimmung stattfinden sollte. Die Schweiz wäre dafür ein gutes Vorbild. Vor einigen Jahren wurde in der Schweiz die Verschleuderung von Volksvermögen durch das Stimmvolk abgeschmettert.

Wie stehen Sie zu meinen Fragen?

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Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. November 2007. Seit längerer Zeit schlage ich eine dritte Stimme vor. Ich meine, dass die Wählerinnen und Wähler nicht nur die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten und die Liste einer Partei wählen können sollten, sondern darüber hinaus auf der Liste der Partei drei Kreuze zu machen hätten. Nach der Zahl dieser Kreuze entscheidet sich, wer von der Liste der Parteien einzieht. Damit wären die Abgeordneten gezwungen, einen viel engeren Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu halten, weil das Ankreuzen der Liste ihrer Partei ihnen noch nichts nützte, wenn sie nicht selbst anschließend ebenfalls angekreuzt werden.

Eine Mindestwahlbeteiligung würde ich nicht regeln. Ich habe aber vorgeschlagen, dass jede Fraktion befugt sein muss, der Bevölkerung eine Frage zur Entscheidung vorzulegen. Die dabei gefundene Antwort wäre dann für vier Jahre bindend. Dann glaube ich, brauchte man sich über die Wahlbeteiligung keine Sorgen zu machen. Ich bin also wie Sie dafür, Volksentscheide in Deutschland einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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