Frage an Gregor Gysi von Anna C. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Gysi,
Mein Ehemann war mal drei und halb Jahre verheiratet und hat, mittlerweile, eine zehrjährige Tochter aus der letzten Ehe. Seit 2002 zahlt er fleißig, weil die Ex selbständig ist, aber "keine Gewinne" mit ihrer sechs-jährigen Firma erzielt. Ich musste aus der Elternzeit mit einem 14-monatigen Kind in die Arbeit gehen. Wann wird endlich die zweite Frau/Mutter/Ehefrau anerkannt und in den Unterhaltsberechnungen mitgerechnet??? Wir wollen noch ein Kind, aber finanziel ist es momentan nicht darstellbar.
Mit freundlichen Gruessen
Anna Chmura-Jenkins
Sehr geehrte Frau Chmura-Jenkins,
selbstverständlich sind bei der Unterhaltsverpflichtung Ihres Ehemannes weitere Verpflichtungen zu beachten. Das hängt davon ab, ob Sie selbst unterhaltsbedürftig sind oder nicht. Auf jeden Fall ist er gegenüber Ihrem gemeinsamen Kind unterhaltsverpflichtet, was auch in Bezug auf seine frühere Ehe zu berücksichtigen ist. Ich rate Ihrem Ehemann, sich so schnell wie möglich qualifizierte anwaltliche Beratung einzuholen und davon seine weitere Vorgehensweise abhängig zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi