Frage an Gregor Gysi von Stephan L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich habe eine Frage zum Artikel 146 Grundgesetz. Der Artikel lautet wie folgt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Nunmehr 17 Jahre nach Vollendung der deutschen Einheit ist immer noch keine neue Verfassung in Kraft getreten, die das längst ungültige Grundgesetz abgelöst hat. Da die Treuhandgesellschaft zur Abwicklung Deutschlands ( Bundesregierung) es bisher nicht für nötig gehalten hat, eine neue Verfassung zu erarbeiten, möchte ich nunmehr von Ihnen wissen, welche Position Sie hierbei vertreten und warum die Linksfraktion bisher noch nicht auf diese Schieflage aufmerksam gemacht hat ?
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
Ihre Nachricht vom 15.Oktober hat mich erreicht. Das Grundgesetz gilt nach dem geänderten Artikel nun so lange, bis eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Die Mehrheit im Bundestag weigert sich, den Entwurf einer solchen Verfassung vorzubereiten, so dass das Grundgesetz einfach in Kraft bleibt. Wir hatten schon einmal einen Verfassungsentwurf erarbeitet und im Bundestag vorgelegt. Er sollte durch einen Volksentscheid angenommen werden. Der Bundestag hat dies abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi