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Gregor Gysi
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Frage von Tina F. •

Frage an Gregor Gysi von Tina F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Gysi,

Wikipedia, die freie Enzyklopädie, schreibt über die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD:

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. “

– BVerfGE 2, 1, 12

Die Bundesrepublik selbst versteht sich als streitbare Demokratie, die sowohl das Recht als auch die Pflicht hat, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verteidigen. Die verwendeten Mittel dazu sind etwa das Parteiverbot oder die Verwirkung von Grundrechten. Als ultima ratio zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht gem. Art. 20 IV GG jedem Deutschen das Widerstandsrecht zu."

Stimmen Sie mir zu, daß es die Aufgabe- / Pflicht des Bundesverfassungsschutzes ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen? Und daß Beamte des Bundesverfassungsschutzes einen ausgezeichnten Job machen, um die rechtsextremistischen Bestrebungen und Verdachtsfälle publik zu machen?

Herr Dr. Gysi, sind wir uns einig im Kampf um die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen die NeoNazis? Wollen wir unseren Verfassungshütern hier vertrauen, Herr Dr. Gysi?

Hochachtungsvoll

Ihre
Tina Freund

(Ps: das oben Gesagte gilt natürlich auch für die rote Brut der Linksextremisten)

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Freund,

der Definition der freiheitlich demokratischen Grundordnung möchte ich durchaus zustimmen. Die Methoden eines Geheimdienstes sind nie besonders demokratisch. Er könnte vielleicht Sinn machen, wenn er seine Arbeit in Bezug auf den Rechtsextremismus, den Terrorismus und anderer extrem negativer Entscheidungen so ausführte, dass seine Bekämpfung wirksam gesichert wäre. Ich finde aber nicht, dass man ihm dies so ohne weiteres bescheinigen kann. Er kümmert sich auch um Angelegenheiten, die ihn gar nichts angehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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