Frage an Gregor Gysi von Hans-Reinhard K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Gysi,
ich war wohl einer der Ersten, der 1989 das Kollektiv der Rechtsanwälte im heutigen Landgericht in Berlin-Ost besuchte. Seit 2001 werde ich mit einem Berufsverbot belegt, dass von einem Mitglied der ostberl. Kanzlei Wolff betrieben wird. Die Gruppe der Rechtsanwälte im Bundestag "wählt" allesamt "Richter" zum Bundesverwaltungsgericht und 5. Strafsenat in Leipzig, die entgegen dem 2+4 Vertrag die Justizzensur durch das amerikanische "Konsulat" akzeptieren. Damit unterliegen, um die Bedeutung herauszustellen, alle Menschen Norddeutschlands der Strafjustiz der USEUCom, und damit dem Herrn Bush.
Meine Frage: Sind Sie vor 1989, oder während der Wende, von amerikanischen Dienststellen angesprochen worden auf eine Zusammenarbeit. Haben Sie im weitesten Sinne Anwaltsmandate übernommen aus dem Geschäftsfeld des New Yorker Establishment?
Sehr geehrter Herr Kern,
Ihre Nachricht vom 24. Juli hat mich erreicht. Ich bin zu keinem Zeitpunkt von einer amerikanischen Dienststelle auf eine Zusammenarbeit hin angesprochen worden. Hinsichtlich der Anwaltsmandate habe ich eine Schweigepflicht. Trotzdem kann ich Ihnen sagen, dass Sie sich auch diesbezüglich keine Sorgen zu machen brauchen, zumindest nicht was mich betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi