Frage an Gregor Gysi von Katrin N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
wie stehen sie zu dieser Entscheidung um den geplanten Sternmarsch zum G8-Gipfel:
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Das BVerfG die Allgemeinverfügung und Verbotsverfügung für den morgigen Sternmarsch für verfassungswidrig erklärt.
Der Sternmarsch bleibt trotzdem verboten.
Obwohl auch das BVerfG davon ausgeht, dass die VeranstalterInnen eine friedliche und legitime Protestdemonstration durchführen wollen, wurde letztlich die Sichtweise der Polizei maßgebend....
Das BVerfG tritt im Eilverfahren an die Stelle der Versammlungsbehörde, daher legen die Richter fern in Karlsruhe letztendlich die Darstellung der Polizei über die aktuellen Gefahren ihrer Entscheidung zugrunde.
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Dies ist zwar ein Erfolg für die Versammlungsfreiheit und eine schallende Ohrfeige für die obrigkeitlichen Vorstellungen der Polizeibehörde Kavala und des OVG Greifswald, aber der Sternmarsch findet trotzdem nicht statt
Sehr geehrte Frau Neiss,
ebenso wie Sie bedaure ich, dass der Sternmarsch verboten wurde. Wir müssen erst noch durchsetzen, dass auch die Obersten in der Polizei verstehen, dass sie Verantwortung dafür tragen, dass die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gewährleistet bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi