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Frage von Carola M. •

Frage an Gregor Gysi von Carola M. bezüglich Soziale Sicherung

Warum werden bei der Berechnung des Freibetrages bei Einkommen (Alg2) nicht tatsächlich alle in Verbindung mit der Tätigkeit anfallenden Kosten berücksichtigt - wie im Gesetz vorgesehen - z.B. weshalb werden die Rückfahrten von der Arbeitsstätte ausgenommen (3-Schicht-System, nachweißlich keine öffentlichen Verkehrsmittel, körperbehindert), eine Steuerrückerstattung fruchtet nicht, da ausgesteuert.

Warum wird der Mehrbedarf bei Behinderung an Leistungen gekoppelt, die nur befristet sind (hier Teilhabe am Arbeitsleben), wenn der Behinderte weiter arbeiten DARF und der AG keine Leistungen mehr dazu erhält, kann dieser Steuererleichterungen geltend machen, aber der Behinderte bekommt keinen Mehrbedarf obwohl die Behinderung doch nicht plötzlich verschwindet.

Dies sind nur 2 von vielen Fragen, ich würde mich über eine ehrliche und nachzuvollziehende Antwort des Rechtsanwaltes freuen, eine Antwort, die Hand und Fuß hat und die jeder verstehen kann. Vielen Dank

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Meilke,

abgesehen davon, dass ich die Regelungen zum ALG II ohnehin falsch finde, haben Sie mit Ihren weiteren Beanstandungen recht. Es ist so, dass die Bundesagentur für Arbeit das Gesetz auf ihre Art und Weise interpretiert. Es bleibt Ihnen im Einzelfall nur der Weg, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und sich ggf. an das Sozialgericht zu wenden, damit dort die Frage der Berücksichtigung der entsprechenden Kosten geklärt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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