Frage an Gregor Gysi von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Gregor Gysi,
Du bist als PDS Mitglied am 26.12.2006 der WASG beigetreten. Obwohl Du wußtest, daß im Statut der WASG eine Doppelmitgliedschaft nur bis zum 31.12.2006 zulässig war. In mehreren Landesverbänden der WASG kam es daraufhin zu Parteiausschlüssen die vor den bürgerlichen Gerichten dann als nichtig erklärt wurden.
Als Doppelmitglied hast Du auch in beiden Parteien an der Urabstimmung zur Parteienverschmelzung teilgenommen. Das Parteiengesetz bezieht sich bei derartig tiefgreifenden Fragen eindeutig auf die Wahrung demokratischer Grundsätze. Wenn also ca. 3600 PDS- Mitglieder an der Urabstimmung als WASG Mitglied mit abstimmten kann man doch nicht mehr von der Wahrung demokratischer Grundsätze sprechen. Denn ohne diese 3600 Doppelmitglieder wäre das Ergebnis deutlich gegen die Parteifusion ausgefallen. Nun meine Frage:
Wie denkst Du, werden die Gerichte hierzu Entscheiden?
PS.:info-quellen:
http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/05/20/wasglinkspartei-sag-kritisiert-urabstimmung-und-fusion-der-linken/ , Urteil des LG Hannover 13 O 19/06 vom 17.02.2006,
Lieber Peter Heimann,
vielen Dank für die Nachricht vom 25. Mai 2007. Mir ist völlig schleierhaft, wie Du auf die Zahl von 3600 Doppelmitgliedern kommst. Die Zahl ist in Wirklichkeit viel geringer. Nach meiner Kenntnis sind es unter 100 Personen, die Mitglieder in beiden Parteien sind. Selbstverständlich haben diese ein doppeltes Abstimmungsrecht, denn sie bezahlen ja auch zweimal Beitrag. Auch deshalb bin ich sicher, dass die Gerichte die Entscheidungen der Parteitage und der Urabstimmungen akzeptieren werden.
Im übrigen geht es um eine politische Frage. Bremen hat bewiesen, was wir zusammen können. Wären wir getrennt angetreten, wäre weder die eine Partei noch die andere in der Bürgerschaft vertreten. Ich verstehe jene nicht, die mit aller Macht versuchen, die Wirkung der Linken zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi