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Frage von Heinz-Jürgen B. •

Frage an Gregor Gysi von Heinz-Jürgen B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
seit mehr als 2 Jahren versucht meine geschiedene Tochter von ihrem Ex-Ehemann den durch Gerichtsbeschluss festgelegten Unterhalt für ihren inzwischen 14-jährigen Sohn "einzutreiben". Er hat sich bisher erfolgreich vor der Zahlung "gedrückt". Pfändungsmaßnahmen (4) schlugen regelmäßig fehl, obwohl er zahlungsfähig gewesen wäre. Aber die Bewilligung der Gerichtskostenbeíhilfe (meine Tochter war HartzIV-Empfängerin) zögerte den "Zugriff"-Zeitpunkt soweit hinaus, dass sie jedesmal leer ausging.
Ist es möglich, gesetzliche Maßnahmen einzuleiten, die den Elternteil, der die Familie verlässt, dazu verpflichtet, den verlassenen Kindern einen in der Höhe gesetztlich festzulegenden (pfändungsfähigen) Betrag zu zahlen ohne erst Gerichte einschalten zu müssen? Dies würde eine wesentliche Kostenersparnis und Arbeitserleichterung der Gerichte bedeuten und vor allen Dingen die zurückbleibende Restfamilie von Anfang an entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Jürgen Bleibaum

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bleibaum,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Mai 2007.
Immer wenn finanzielle Beziehungen zwischen Personen entstehen, muss es schon eine gerichtliche Klärung geben. Effektiver wäre es meines Erachtens, die Möglichkeiten der Ersatzleistungen durch den Staat wesentlich auszudehnen. Der Staat müsste sich dann den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wiederholen. In der DDR war es so geregelt, dass unterhaltsbedürftige Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt der Nichtzahlung den Unterhalt vom Staat bekamen. Dieser konnte dann mit hohen Aufschlagsgebühren sich den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wieder zurückholen.

Solche Regelung würde Ihrer Tochter sehr entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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