Frage an Gregor Gysi von Harald R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Es kann doch nicht sein das nicht verheiratete, die bis heute in einer Wohngemeinschaft leben, von seitens des Arbeitsamtes, zur erneuten Beweissicherung, Kontrolle aufgefordert werden.
Sie auf einmal in eine eheähnliche Beziehung gezwängt, verurteilt werden sollen, per Gesetz. Wir erhalten keinerlei Steuererleichterung, Vergünstigungen, (wie Ehhep.) wenn Wir denn, in einer „ eheähnl. Beziehung leben würden !.“
Das alleine verstößt schon gegen das bürgerliche Recht & Gesetz, die Gleichstellung jedes Menschen !. Wenn man in diesem Staat, überhaupt noch von Ehre, Achtung, Pflichtgefühl, Wertschätzungen und Persönlichkeitsrechten eines Menschen, in einem derartigen Zusammenhang, sprechen kann.
Wenn Jeder von uns eine eigene Wohnung nehmen würde, würde der Steuerzahler mit Sicherheit, wesentlich tiefer in die Tasche greifen müssen, was die Leistungen der Harz4 - Gelder anbelang
Wann eigentlich will die Bundesregierung, derartige Schikanen, „Menschenrechts verletzende“ gesetzlichen Bestimmungen ändern.
MfG.
Kerstin Maynicke
Harald Rau
Sehr geehrte Frau Maynicke,
sehr geehrter Herr Rau,
wir sind Gegner dieser überflüssigen Kontrollen, die Sie bezeichnen. Es ist tatsächlich so, dass Lebensgemeinschaften und Eheleute hinsichtlich der Pflichten des Staates gleich behandelt werden, nicht aber bei den Rechten. Der Gesetzgeber verweist darauf, dass Sie ja heiraten könnten, wenn sie denn in den Genuss der Vorteile für Eheleute kommen wollen. Wenn Sie in Wirklichkeit in keiner Lebensgemeinschaft leben, aber so behandelt werden, müssten Sie den Gerichtsweg einschlagen.
Unabhängig davon kennen Sie ja die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, die sich auch vor 2009 nicht ändern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi