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Gregor Gysi
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Frage von Carlos L. •

Frage an Gregor Gysi von Carlos L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich schicke voraus das ich parteilos bin und sehr kritisch der AFD gegenüber steh.
Meine Frage: Mit welchem Recht, wo steht das als Dogma festgeschrieben, das nach einer Wahl die Parteien eine Koalition mit bestimmten Parteien verweigern dürfen?
Der Wähler hat einen klaren Auftrag erteilt mit den prozentualen Mehrheiten.
Er geht davon aus, dass diese mehrheits-gewählten Parteien sich zusammenraufen.
Von der letzten Konstellation der Wahl bin ich auch ein stückweit froh darüber.

Und kann man nicht ein Gesetz einführen, das jeder Mandatsträger im Bundestag keiner bezahlten oder unbezahlten Nebentätigkeit in einem Wirtschaftsgremium angehören darf oder dort mitarbeiten darf.

Das schmälert den Einfluss der Wirtschaft auf politische Entscheidungen und die Mandatsträger hätten endlich mal wieder Zeit sich um den Wählerauftrag zu kümmern.
Herzlichen Dank vorab,

freundliche Grüße und ein schönes Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen!
Carlos Lippmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr L.,

Ihre Nachricht vom 16. Dezember hat mich erreicht. Eine Partei, die die absolute Mehrheit erringt, stellt allein die Regierung. Wenn es keine absolute Mehrheit gibt, müssen verschiedene Parteien eine Koalition bilden. Man kann aber von keiner Partei verlangen, dass sie zwingend mit einer anderen Partei eine Koalition eingeht. Das wäre auch falsch.

Hinsichtlich der Nebentätigkeit von Bundestagsabgeordneten hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sie zulässig ist, aber bestimmte Einnahmen zu veröffentlichen sind, auch woher sie kommen, damit man feststellen kann, welche Beziehungen es nach außen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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