Frage an Gregor Gysi von Robert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
derzeit liegt dem Bundestag folgende Petition vor gemäß der Plattform openPetition. Mit der Petition wird gefordert, dass § 93d Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz wie folgt geändert wird: Das Wort "keine" wird gestrichen und durch "einer" ersetzt. Der Text lautet wie folgt: Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf einer Begründung. Diese besteht aus einer Darstellung des Sachverhalts (Teil 1) und einer rechtlichen Begründung (Teil 2).
Erkennen Sie, dass die derzeitige Regelung dazu führt, dass Richter/innen eher die Motivation haben, eine Verfassungsbeschwerde abzulehnen, weil sie dann weniger Zeit zur Beendigung des Verfahrens benötigen als wenn sie eine seitenlange Begründung schreiben müssen und dadurch entsprechend Zeit aufwenden müssen? Stimmen Sie zu, dass die Änderung einen ungefähr gleichen Zeitaufwand sowohl bei stattgebenden als auch ablehnenden Entscheidungen hätte?
Stimmen Sie mir zu, dass die o.g. Gesetzesänderung zu mehr Transparenz in der Öffentlichkeit führen würde? Wäre dies nicht gerade im Hinblick auf nachvollziehbare gleiche Rechtsanwendung dringend geboten?
Sehen auch Sie, dass sich das Verfassungsgericht aufgrund der derzeitigen Regelung der öffentlichen Kontrolle entzieht?
Stimmen sie mir zu, dass die Gewaltenteilung erst wiederhergestellt ist, wenn alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtes begründet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Werden Sie dieser Petition zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hübner
Sehr geehrter Herr H.,
Ihre Nachricht vom 30. Juli hat mich erreicht. Das Problem besteht darin, dass es nur zwei Senate beim Bundesverfassungsgericht mit insgesamt sechzehn Richterinnen und Richtern gibt. Sie erklären immer wieder, dass sie es beim besten Willen nicht schaffen, diese Begründungen zu liefern. Sie erklären zusätzlich dass dann die Betroffenen noch viel länger auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten müssen. Auf der anderen Seite verstehe ich Ihr Anliegen gut, weil man von einem Gericht schon eine Begründung erwartet, weshalb eine bestimmte Argumentation nicht geteilt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi