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Frage von Hubert Z. •

Frage an Gregor Gysi von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.

Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Kann man z.B. durch Klagen erreichen, dass Gesetzwidrigkeiten einer Firma nur in Einzelfällen nach aussen dringen?
Besteht eine rechtlich zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" in einer neuen Organisationsform gänzlich neu aufzusetzen, um Vertuschungen bzw. Verstöße gegen Vorschriften auszuschließen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zimmermann,

Ihre Nachricht vom 25. Juni habe ich gelesen. Inzwischen wird ein neues Gesetz hinsichtlich der Organspenden beraten. Ich gehe davon aus, dass es in Zukunft auch klare Weisungen und Regeln zur Feststellung des Todes vor der Entnahme eines Organs geben wird. Wenn tatsächlich irgendwo Gesetzesverletzungen geschehen und man dies auch beweisen kann, kann es selbstverständlich eine Veröffentlichung geben. Auf Unterlassung darf nur dann geklagt werden, wenn etwas behauptet wird, was nicht bewiesen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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