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Frage von Klaus N. •

Frage an Gregor Gysi von Klaus N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich beziehe mich auf einen post im Spiegel-Forum http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/organspende-spahn-verteidigt-widerspruchsloesung-im-bundestag-thread-833393-4.html#postbit_70485535 , der die Rede von Jens Spahn zur verpflichtenden Organ-Gewebeentnahme im Bundestag kommentiert.

Ich möchte Sie als Jurist fragen, ob die in diesem Post von isikat getroffene Aussage, dass "...Widersprüche dann einfach verschwinden - vor allem, wenn ein Politiker oder ein Reicher unbedingt ein Organ haben möchte. Im Gegensatz zur Zustimmung. Die muss nämlich vor Organentnahme definitiv vorliegen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Unterschrift vor der Entnahme, denn auch eine Zustimmung kann gefälscht werden..." in der beschriebenen Weise, zumindest vom Ergebnis her betrachtet, juristisch überhaupt möglich ist?

Wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit und daraus abgeleitet, welche rechtlichen Anforderungen sind an eine Körperverwertung in der auch von Ihrem Parteienkollegen Lauterbach leidenschaftlich geforderten Weise überhaupt - aus Ihrer fachkundigen Sicht - zu stellen?

heissSPOrN sagt: "..verlange ich ein sicheres und von mehreren unabhängigen Stellen überwachtes Register, wo die Widersprüche gesammelt werden und nach Organentnahmen staatsanwaltschaftlich überprüft wird, ob diese auch rechtmässig waren. Und widerrechtliche Entnahmen wie ein Tötungsdelikt geahndet werden!.." https://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-9.html#postbit_69937470 .

Wäre es aus Ihrer fachkundigen Sicht gar notwendig, sich - völlig unbürokratisch und klar - ein Tattoo auf der Brust anbringen zu lassen, wie von dem Kommentator j-c-ditters gefordert: "Hände Weg !!" http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-28.html#postbit_69944092 ?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

Ihre Nachricht vom 2. Mai hat mich erreicht. Fälschungsversuche kann es überall geben. Ich bin aber sowohl im Falle eines Gesetzes, nach dem eine Zustimmung erforderlich ist, für ein sicheres zu überprüfendes Register als auch dann, wenn ein Widerspruch erhoben werden müsste. Auch die Widersprüche können sicher registriert werden. Wenn das Register sicher ist, kommen auch Reiche und andere nicht heran, um Namen löschen zu lassen.

Natürlich muss zusätzlich gesichert werden, dass der Widerspruch oder die Zustimmung tatsächlich von der Person ist, um die es geht. Bei einer Zustimmungsentscheidung ist allerdings die Gefahr größer, dass jemand eine Zustimmung vortäuscht, die es nicht gegeben hat. Dass jemand für einen anderen einen Widerspruch artikuliert, den es nicht gibt, ist deutlich unwahrscheinlicher.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

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