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Frage von Barbara U. •

Frage an Gregor Gysi von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi
Ursula Haverbek, eine extrem rechts eingestellte Holocaust- Leugnerin, sitzt zurzeit in Haft.
In sozialen Medien behauptet nun eine Person, dass sie zum Parteitag der "Rechten", auf dem sie zur Europa-Spitzenkandidatin gekürt wurde, aus dem Knast anreisen durfte und dort angeblich auch eine Rede hielt. Nun wird weiter spekuliert, dass es wohl ähnlich gehandhabt wird, sollten auf sie genügend Stimmen entfallen.
Ist es richtig, dass der Verlust des Wahlrechts extra entschieden werden muss? Wenn es stimmen sollte, wer veranlasst es? Können/müssen das Politiker des Bundestags beantragen?
Eigentlich soll es doch so sein, dass eine verurteilte Person, bei Verbüßung einer längeren Haftstrafe, kein politisches Amt übernehmen darf, oder gilt das für das EU- Wahlrecht nicht?
Was stimmt davon wirklich?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau U.,

Ihre Anfrage vom 11. April hat mich erreicht.

Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht, kann also nicht gewählt werden. Wer allerdings wegen eines Vergehens verurteilt wird, verliert dieses passive Wahlrecht nicht. Das gilt auch dann, wenn die Strafe über einem Jahr Freiheitsentzug liegt. Wahrscheinlich ist die Frau nur für ein Vergehen verurteilt worden. Darüber hinaus kann nur das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht entziehen. Das muss dann aber im Urteil stehen. Und das geht nur bei bestimmten Delikten. Dabei handelt es sich um politische Straftaten, allerdings nicht um sämtliche.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

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