Frage an Gregor Gysi von Klaus R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Sie sind als Bundestagsabgeordneter zwar nicht unmittelbar dafür zuständig, aber ich hätte gern Ihre Meinung zu der Ihnen möglicherweise auch bekannten, wie ich finde skandalösen Praxis der Evangelischen Kirche in Berlin erfahren, Nichtmitglieder, die wegen lange zurückliegenden Kirchenaustritts diesen nicht mehr mit einer Bescheinigung, wohl aber langjähriger Praxis von Finanzbehörden anderer Bundesländer belegen können, nach Zuzug nach Berlin, sozusagen im Wege der Zwangsmitgliedschaft zur Kirchensteuer heranzuziehen. Darüber hinaus halte ich es für sehr bedenklich, daß die Meldebehörden in Berlin Betroffene bei der Anmeldung in Berlin nicht auf diese Praxis der Evangelischen Kirche hinweisen und damit - abgesehen von der Weitergabe der Daten an kirchliche Stellen - dazu beitragen, den neu Zugezogenen einen finanziellen Schaden zu verursachen, der bei unmittelbar nach Zuzug deklaratorisch wiederholtem Kirchenaustritt in Berlin unterblieben wäre. Auch hierzu hätte ich gern Ihre Meinung erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ranner
Sehr geehrter Herr Ranner,
Ihre Nachricht vom 6. Februar hat mich erreicht. Die Meldebehörden in Berlin verhalten sich korrekt. Sie sind diesbezüglich zur Auskunft verpflichtet. Die Praxis der Evangelischen Kirche müssen Sie selbst einschätzen. Es ist aber generell so, dass man den Austritt aus einer Kirche, einem Verein oder einer Partei nachweisen können muss. Allerdings hat nur die Kirche die Möglichkeit direkt zu vollstrecken, deshalb lassen es die anderen sein. Selbstverständlich könnte man dies gesetzlich streichen, nur muss man beachten, dass im Bereich der Betreuung die Kirchen auch Aufgaben übernehmen, die ansonsten der Staat zu finanzieren hätte. Die Diskussionen bei uns sind deshalb nicht endgültig abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi