Frage an Gregor Gysi von Erwin K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Gysi
Wurde das Bundeswahlrecht seit dem Entscheid der obersten Richtern geändert?
Link: https://m.youtube.com/watch?v=mjWhgP44DDQ
Ich frage nach,,weil die Überhangsmandate bei der letzten Wahl, auch Verfassungswidrig ist.
Was genau rechtfertigt 46 Überhangsmandate bei der letzten Wahl?
Mit freundlichen Grüßen Erwin Kern
Sehr geehrter Herr K.,
das Wahlrecht musste aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts geändert werden, aber es wurde falsch geändert. Man hätte bei den Überhangmandaten entweder die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Mindestzahl gestatten müssen oder man hätte den Weg gehen müssen, den Ausgleich bundesweit zu suchen. Dann hätten wir etwas mehr als 600 Abgeordnete aber nicht über 700 Abgeordnete. Diese Zahl ist eindeutig zu groß.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi