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Frage von Michael M. •

Frage an Gregor Gysi von Michael M. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Abend Herr Gysi,

Als Arbeitnehmer mit 1400 € Netto, (Tätigkeit Handwerk, 40-50h Woche, 21 Jahre, nach Abzug aller Kosten ca. 350€ zur Verfügung pro Monat) stellt sich mir folgende Frage:

Finden Sie es gerechtfertigt, dass ein Bundestagsabgeordneter 4.339,97€ Kostenpauschale bekommt, die falls er sie nicht ausnutzt Steuerfrei als Einkommensaufbesserung verwenden kann?

Ich möchte desweiteren Wissen ob dies moralisch Vertretbar ist (auch von ihnen Bekannten Parteifremden KollegInnen) solche Bezüge anzunehmen und als Aufbesserung zu verwenden wohlwissend, wie schlecht es um den finanziellen Zustand einiger Bevölkerungsgruppen in Deutschland steht. (Alleinerziehende, Rentner, Arbeiter)

Viele Grüße und eine erfolgreiche Arbeit

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Antwort von
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Lieber Herr M.,

Ihre Frage vom 8. November hat mich erreicht. Es gab schon eine Klage bis zum Münchener Finanzhof und zum Bundesverfassungsgericht, die jeweils abgewiesen wurden. In beiden Fällen wurde festgestellt, dass eine pauschalierte Kostenpauschale berechtigt sei. Sie erhöht sich jedes Jahr um die Inflationsrate. Abgeordnete haben keine Möglichkeit, die Annahme der Kostenpauschale zu verweigern. Sie haben ja auch tatsächlich Unkosten, die sie bezahlen müssen, zum Beispiel das Wahlkreisbüro, etc. Außerdem können sie einen Ausgleich dadurch herstellen, dass sie spenden. Davon machen viele Abgeordnete meiner Fraktion auch Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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