Frage an Gregor Gysi von Stefanie S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
wir wissen ja alle, Sie haben bei der Diätenerhöhung sich geweigert ein höheres Gehalt anzunehmen. Sie äußerten, Sie haben genug Bezüge die absolut reichen.
Unsere Frage ist: warum dürfen Politiker steuerfrei monatlich 1000€ sich dazuverdienen und der normale Bürger der auch noch die üppigen Bezüge für die Politiker bezahlt darf nur 450€ steuerfrei sich dazuverdienen. Mit welcher Begründung, kann der Bürger nur so wenig sich dazuverdienen und der Politiker der schon ein höheres Gehalt bezieht als fast jeder Bürger hat diese Freigrenze? Die Begründung, der Politiker kann in seiner Amtszeit keiner geregelten Tätigkeit nachgehen, finden wir sehr schwach. Fast jeder Politiker in der Bundesregierung hat 2 oder mehrere Jobs. Auch ist der Abgeordnete nach einer Gewissen Zeit auch abgesichert in Sachen Ruhegehalt.
Widerrum müssen wir fast alle mittlerweile mindestens 2 Jobs machen um über die Runden zu kommen. Was wir auch nicht verstehen warum der 450eur nicht angehoben wird, da der Verbraucherindex von 102 auf 111 geklettert ist. Also die Kosten stiegen rapide. Wiederum aber nicht das Gehalt oder steuerfreie Nebenjobs
Die Bundesregierung schafft es nicht einen Mindestlohn von 13eur durchzuboxen, dann sollte man wenigstens in der brenzligen Zeit die Möglichkeiten erlassen, Menschen einen zweiten steuerfreien Job, bis 1000eur zu ermöglichen.
Wir waren letztes Jahr einige Zeit in Kanada und den USA. Wir waren geschockt, was wir für Hohe Abgaben wir hier zu leisten haben. Als wir unseren Verwandten in Kanada von unseren Steuerabgaben erzählten, waren sie baff. Nicht mal in diesem teuren Land, sind die Abgaben so immens hoch.
Es wäre echt schön wenn sie mal dies in der Regierung ansprechen könnten. Wenn es nun nicht klappt mit einem einheitlichen angemessen Mindestlohn, dann sollte man den armen Bürger und gerade die am Existenzminimum leben die Chance geben, auch 1000eur steuerfrei sich monatlich dazuverdienen zu können.
Vielen Dank Herr Gysi
Sehr geehrte Frau S.,
Ihre Nachricht vom 20. September hat mich erreicht.
Hier liegt ein Missverständnis vor. Jeder Nebenverdienst eines Bundestagsabgeordneten ist zu versteuern. Es wurde nur geregelt, dass nur ein Nebenverdienst von mehr als 1.000 Euro über den Bundestag zu veröffentlichen ist. Aber auch die 1.000 Euro, die nicht veröffentlich werden müssen, sind selbstverständlich zu versteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi