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Frage von Johann D. •

Frage an Gregor Gysi von Johann D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich hoffe, Sie können mir folgende zwei Fragen beantworten:
weshalb geht es bei Verhandlungen zur Regierungsbildung im Bundestag meist über Verhandlungen von Themen, für die Gesetze verabschiedet werden müssen, obwohl der bereits gewählte Bundestag als Legislative dafür zuständig ist und nicht die Bundesregierung?
Zweitens: weshalb sind Koalitionen, und vor allem Koalitionen mit absoluter Mehrheit, überhaupt vonnöten, wenn die Regierung lediglich aus +/-20 Individuen besteht und nicht ganzer Fraktionen. Wie bereits in Frage eins kritisiert, ist die spätere Regierung überhaupt nicht für die Gesetzgebung zuständig, also weshalb scheint es immer meistens genau darum zu gehen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

Ihre Frage vom 17. September hat mich erreicht.

Die meisten Gesetzentwürfe kommen aus der Regierung in den Bundestag. Sie werden dann im Plenum und später dann in den Ausschüssen beraten. In den Ausschüssen werden auch Veränderungen daran vorgenommen. Dann gibt es die zweite und abschließende Beratung. Die Regierung ist tatsächlich für die Abfassung von Entwürfen von Gesetzen zuständig, denn sie verfügt über wesentlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als der Bundestag.

Eine Koalitionsbildung erfolgt, damit die Regierung für ihre Vorhaben über eine Mehrheit im Bundestag verfügt. Ich selbst wäre aber in dieser Legislaturperiode für ein Minderheitenkabinett gewesen, das hätte auch die Demokratie bereichert. Aber die SPD hat sich zum eigenen Schaden auf eine Große Koalition eingelassen. Aber Sie wissen ja, die SPD schadet sich gern selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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