Frage an Gregor Gysi von Lisa W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
denken Sie, dass im Amt eines Bundeskanzlers bzw. Bundeskanzlerin eine Befristung haben sollte? Weil wenn wir uns Frau Merkel anschauen, ist sie nach dieser Amtsperiode 16 Jahre in ihrem Amt. Andere demokratische Staaten, wie Beispielsweise die USA haben eine Befristung in der Amtszeit der/des Präsident*in.
Wie denken Sie darüber?
Sehr geehrte Frau W.,
Ihre Nachricht vom 6. Juni hat mich erreicht. Früher war ich eher dagegen, um das passive Wahlrecht nicht zu beschränken. Inzwischen sehe ich das wie Sie. Man sollte eine Beschränkung vornehmen wie beim Bundespräsidenten. Wenn wir bei einer Legislaturperiode von vier Jahren für den Bundestag bleiben, sollte keine Kanzlerin und kein Kanzler länger als zwölf Jahre amtieren dürfen. Führten wir eine Legislaturperiode von fünf Jahren ein, wäre ich für eine Beschränkung auf zehn Jahre. Der große Vorteil besteht auch darin, dass irgendwann zwei Kandidatinnen bzw. zwei Kandidaten antreten müssen, die noch nicht bewiesen haben, dass sie es können. Heute ist der neu antretende Kandidat gegenüber dem Amtsinhaber immer im Nachteil.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi