Frage an Gregor Gysi von Elke S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Gysi,
lt. Junge Welt vom 18.5.2018 empfehlen Sie indirekt, Geflüchtete in Leiharbeit zu vermitteln. Leiharbeit bedeutet Niedriglohn und für zahlreiche Arbeitnehmer Abhängigkeit von ALG II. Zudem haben die Beschäftigten kaum Rechte.
Derartige Empfehlungen sind für mich ein Angriff auf Arbeitnehmerrechte! Solange es keine gleiche Entlohnung für Arbeiter in Leiharbeit und Stammbelegschaft und gleiche Arbeitnehmerrechte gibt, sind entsprechende "Empfehlungen" für mich nicht akzeptabel.
bitte äußern Sie sich hierzu.
mit freundlichen Grüßen
E. S.
Sehr geehrte Frau Schneider,
Sie sollten der Jungen Welt in Bezug auf mich niemals trauen. Als Anlage übermittle ich Ihnen meine vier Forderungen an die Arbeitgeber für Zeitarbeit. Ich habe dann lediglich auf eine entsprechende Frage gesagt, dass sich sicherlich ein Flüchtling freut, wenn er wenigstens solche Arbeit statt gar keiner bekäme. Das ist aber keine wirkliche Lösung des Problems der Integration auf dem Arbeitsmarkt.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi
1. Die Zeitarbeit muss wieder auf ihre eigentliche Funktion, Auftragsspitzen und besondere Situationen in Unternehmen zu bewältigen, beschränkt werden. Sie darf kein Mittel sein, um generell Kosten zu senken. Equal Pay bei gleicher Leistung muss vom ersten Tag an zum Standard in den Unternehmen werden.
2. Wegen der besonderen Flexibilitätsanforderungen und dem erhöhten Risiko, arbeitslos zu werden, muss es für die in der Zeitarbeit Beschäftigten einen entsprechenden Lohnzuschlag von 10 % geben – in Frankreich beträgt der 10 Prozent, allerdings weniger Absicherung dazwischen.
3. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sollte Ihre Branche vorangehen und das Qualifikationsniveau bei der Arbeitnehmerüberlassung zu einem entscheidenden Kriterium machen. Für überlegenswert halte ich auch eine spezielle gemeinsame Weiterbildungsoffensive der Zeitarbeitsbranche mit den Arbeitsagenturen, mit der in Zeiten der Arbeitslosigkeit das Qualifikationsniveau erhalten oder sogar gesteigert werden kann.
4. Angesichts der Tatsache, dass jeder 20. in Zeitarbeit Beschäftigte aufstockende Leistungen aus Hartz IV in Anspruch nehmen muss, während das bei den Festangestellten nur jeder 50. ist, und auch noch fast drei Viertel dieser so genannten Aufstocker in der Zeitarbeit in Vollzeit arbeiten, während dies bei Festangestellten nur ein Viertel trifft, sollte der Mindestlohn in der Branche zügig angehoben und in Ost und West angeglichen werden im Moment 9,49 West/9,27 Ost