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Frage von Nicole T. •

Frage an Gregor Gysi von Nicole T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr.Gysi ,

Mit Schauder und Ekel musste ich die Ereignisse in Afrin in den letzten Tagen verfolgen. Dort kämpft nicht nur ein NATO-Mitglied gegen einen Staat , welches System garnicht demokratischer sein könnte , welches Frauenrechte als einziges Land in dieser Region ernst nimmt und sogar Europa anscheinend noch vieles vormacht , indem die Freiheit der Religion jedem Menschen gegeben ist und es keinen Unterschied zwischen Menschen gibt , hingleich Hautfarbe , Kultur oder sonstiges, nein , man muss gleichzeitig mit ansehen , dass die Freiheitskämpfer in Rojava auch noch mit deutschen Waffen , wie zum Beispiel der Leopard 2 - Kampfpanzer , bekämpft werden. Nun kommt meine Frage an einen , jedenfalls in meinen Augen , sehr kompetenten Juristen.

Laut Artikel 26 heißst es : Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Ist dieser Fall mit dem Export , egal ob er über Drittländer wie Italien oder Südafrika gegangen ist , von Kriegsgerätschaften nicht strafbar und müsste die Bundesregierung bzw. die zu entscheidenen Kräfte nicht dafür gemäß deutschem Recht bestraft werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte N. T.,

Ihre Nachricht vom 24. Januar hat mich erreicht. Die Verkäufer der Waffen an die Türkei würden erklären, dass sie damals nicht wissen konnten, dass die Türkei jetzt einen solchen Krieg führt. Unabhängig davon bin ich schon aus den von Ihnen genannten Gründen strikt gegen Waffenexporte, insbesondere in Spannungsgebiete wie die Türkei und den Nahen Osten.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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Dr. Gregor Gysi
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-72700
Telefax +4930/227-76700
gregor.gysi@bundestag.de
www.linksfraktion.de
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Links wirkt: Sozial. Gerecht. Friedlich.
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: antworten@abgeordnetenwatch.de [mailto:antworten@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Mittwoch, 24. Januar 2018 23:44
An: Gysi Gregor
Betreff: Eine Frage an Sie vom 24.01.2018 15:52:00 (#296452)

Sehr geehrte(r) Gregor Gysi,

N. T. aus Oberhausen hat Ihnen als Besucher/in der Seite www.abgeordnetenwatch.de eine Frage zum Thema Inneres und Justiz gestellt.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale E-Mail beantworten würden).
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Sehr geehrter Herr Dr.Gysi ,

Mit Schauder und Ekel musste ich die Ereignisse in Afrin in den letzten Tagen verfolgen. Dort kämpft nicht nur ein NATO-Mitglied gegen einen Staat , welches System garnicht demokratischer sein könnte , welches Frauenrechte als einziges Land in dieser Region ernst nimmt und sogar Europa anscheinend noch vieles vormacht , indem die Freiheit der Religion jedem Menschen gegeben ist und es keinen Unterschied zwischen Menschen gibt , hingleich Hautfarbe , Kultur oder sonstiges, nein , man muss gleichzeitig mit ansehen , dass die Freiheitskämpfer in Rojava auch noch mit deutschen Waffen , wie zum Beispiel der Leopard 2 - Kampfpanzer , bekämpft werden. Nun kommt meine Frage an einen , jedenfalls in meinen Augen , sehr kompetenten Juristen.

Laut Artikel 26 heißst es : Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Ist dieser Fall mit dem Export , egal ob er über Drittländer wie Italien oder Südafrika gegangen ist , von Kriegsgerätschaften nicht strafbar und müsste die Bundesregierung bzw. die zu entscheidenen Kräfte nicht dafür gemäß deutschem Recht bestraft werden?

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Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-gregor-gysi/question/2018-01-24/296452

Mit freundlichen Grüßen
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von N. T.)

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