Frage an Gregor Gysi von Bernd R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Gysi,
Ihr Referent Liehmann hatte am 18.9.08 zum Ausdruck gebracht, dass Sie -aus "Mitwirkungs"- Aufgaben von Jugendämtern bei Trennung und Scheidung von Eltern- eine richterliche Befugnis zur sukzessiven Übermittlung von Kopien ganzer Sorgerechts-Verfahrensakten an Jugendämter ableiten, wobei Sie sich auf die Aussage eines Gutachters und auf ein Dokument der Verwaltung des Landes Rheinkand-Pfalz bezogen, nicht auf eine Befugnisnorm. Man setze in RLP "auf interdiszilinäre Vernetzung" (1).
Hierzu meine Fragen vor dem Hintergrund auch des Schweigens Ihres Genossen Bartl (MdL, 2):
1. Wurde von Herrn Liehmann womöglich ein wichtiger Satz aus dem von ihm bezeichneten RLP-Dokument(3) überlesen(4)?
2. Stehen Europas Linke allesamt für eine Verfahrenspraxis, bei der von Parteien bzw. Anwälten und Gutachtern an das Gericht getragene Behauptungen und Psycho-Daten aus dem intimsten Lebensbereich hinter dem Rücken Betroffener -unter Bruch der richterlichen Schweigepflicht inklus. des Grundprinzips der Sachzweck-Bindung bei der Erhebung und Nutzung von Daten- an die Exekutive herausgegeben werden?
3. Wo wäre der Wesens-Unterschied zu "Stasi"- Praktiken?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
1) https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/11808691899/Totalitaeres+aus+dem+Hause+Gregor+Gysi.pdf?t=1502001288
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/klaus-bartl/question/2017-11-27/294800
3) https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Arbeitshilfen/Kindesschutz/Kindesschutz_Kindeswohl_Trennung_Scheidung_Handreichung.pdf
4) "Dies macht, unter Wahrung der notwendigen Vertraulichkeit und informationellen Selbstbestimmung von Müttern, Vätern und Kindern, Kooperation im Einzelfall notwendig."
Sehr geehrter Herr R.,
Ihre Nachricht vom 2. Januar hat mich erreicht. Herr Liehmann schrieb Ihnen ja, dass er nur seine ganz persönliche Meinung zum Ausdruck bringen könne. Trotzdem können Ihre Fragen nicht so ohne weiteres beantwortet werden. Eine richterliche Schweigepflicht gibt es nicht, nur eine anwaltliche. Trotzdem muss mit Daten der Bürgerinnen und Bürger höchst vorsichtig umgegangen werden. Eine leichtfertige Abgabe an Jugendämter halte ich für völlig falsch. Aber wahrscheinlich wird es bestimmte Ausnahmefälle geben, in denen das gestattet ist. Diese zu definieren wäre eine schwierige Aufgabe der Gesetzgebung.
Wahrscheinlich wird es Zeit, sich dieser Aufgabe zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen