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Frage von Erwin K. •

Frage an Gregor Gysi von Erwin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Gysi

Ich habe mich mal ein wenig mit dem Thema "Gesetze Verabschieden" befasst!
Meine Frage: Wie konnte das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" von Heiko Maas verabschiedet werden,wenn es dafür ein Mehrheitsbeschluss voraus setzt! Bei gerade mal 50 Abgeordneten kann dieses Gesetz nicht verabschiedet werden,zudem es auch noch gegen das verbriefte Recht der "Meinungsfreiheit" verstösst! Artikel 5 des Grundgesetzes
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wie kommt sowas zustande?
mfg Erwin Kern

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

solange vor einer Abstimmung nicht beantragt wird, die Beschlussfähigkeit des Bundestages festzustellen, gilt er als beschlussfähig. Die anwesende Mehrheit der Regierungskoalition kann dann ein entsprechendes Gesetz verabschieden.
Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, das Sie für grundgesetzwidrig halten, gibt es letztlich einen Weg, Schritt für Schritt eine Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen, so dass dieses darüber entscheiden muss, ob das Gesetz das Grundgesetz verletzt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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