Frage an Gregor Gysi von Adelheid F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
aufgrund verschiedener Artikel der letzten Wochen stellt sich mir zunehmend eine Frage, die in der öffentlichen Debatte so gar nicht präsent ist - zumindest scheint mir das so zu sein.
Wie hält es die Bundesrepublik Deutschland mit der Polygamie?
Real im Grundgesetz nur indirekt verboten? Im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich?
Aber wie sieht es mit bilateralen Abkommen der Bundesregierung aus? Wie entscheiden sich Richter in Fragen der Vielehe?
Wie Gefährdet ist Ihrer Ansicht nach das Prinzip der EInehe, wenn der türkische Präsident die Imamehe wieder einführt?
Ich bin über eine Antwort sehr dankbar
A. F.
Sehr geehrte Frau F.,
Ihre Nachricht vom 24. November hat mich erreicht. Tatsächlich ist es schwierig, Vielehen nicht anzuerkennen, wenn sie erlaubt in einem anderen Land beschlossen wurden. Bisher gibt es dazu unterschiedliche Rechtsprechungen in der Bundesrepublik. Der Gesetzgeber mischt sich nicht ein, da er nur ausgeschlossen hat, dass in Deutschland solche Ehen geschlossen werden können. Die spannenden Fragen sind das Erbrecht, das Unterhaltsrecht, etc. Der türkische Präsident gefährdet viele Entwicklungen. Das gilt selbstverständlich auch für die von Ihnen aufgeworfene Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi